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SG-Holzbau
Inhaber: Sascha Geers
Industriestr. 25
49584 Fürstenau
Telefon: +49 5901 921 9461
Mobil: +49 173 278 8911
E-Mail: info@sg-holzbau.de
Zimmermeister
Verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Sascha Geers
Industriestr. 25
49584 Fürstenau
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SG-Holzbau, Inhaber Sascha Geers, Industriestr. 25, 49584 Fürstenau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über Bauleistungen im Bereich Zimmerei, Bedachung, Trockenbau, Sanierung und Mobilheimbau.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbesttiägung des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.
Mehrleistungen, die auf Grund behbrdlicher Auflagen, unvorhergesehener Umstände oder auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich werden, werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten ergänzend die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung. Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und der VOB/B gehen diese AGB vor.
Der Auftraggeber hat rechtzeitig und unentgeltlich:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verzögerungen und Mehrkosten, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „fest“ oder „fix“ vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen durch:
Bei unverschuldeter Verzögerung verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Pauschalpreis oder der Einheitspreis laut Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gemäß § 632a BGB zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
Der Auftragnehmer wählt Materialien sorgfältig und fachgerecht aus. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt der Auftragnehmer Art und Güte der verwendeten Baustoffe nach den anerkannten Regeln der Technik.
Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen durchzuführen. Die Abnahme hat durch gemeinsame Begehung und schriftliches Abnahmeprotokoll zu erfolgen.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne wesentliche Mängel zu rügen, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab dem Tag der Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Vorleistungen Dritter oder normale Abnutzung entstanden sind.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso bleibt die Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Vorleistungen anderer Unternehmer oder durch vom Auftraggeber beigestelltes Material entstehen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Der Widerruf ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an SG-Holzbau, Industriestr. 25, 49584 Fürstenau, E-Mail: info@sg-holzbau.de zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Bauleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung begonnen hat und der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
Erfasst werden insbesondere: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Projektdaten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. an Subunternehmer oder Behörden).
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten. Anfragen richten Sie bitte an: info@sg-holzbau.de.
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Der Auftragnehmer behält sich vor, bei berechtigtem Interesse eine Bonitätsprüfung des Auftraggebers durchzuführen, insbesondere bei größeren Aufträgen. In diesem Fall werden Daten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Baustellenort, Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Januar 2025